Donnerstag, November 21, 2024

Feuerwehr-Wissen Teil VI - Die FF Wetter (Ruhr) in der Detailansicht (1. Teil)

In diesem zTeil 6weiteiligen Beitrag werden Aufbau und Organisation der Feuerwehr der Stadt Wetter (Ruhr) näher unter die Lupe genommen. Dieser erste Beitragsteil beschäftigt sich mit den Rahmenvorgaben für die Organisation unserer Feuerwehr und legt dar, welches Grundmodell rechtlich vorgeschrieben ist. In der nächsten Woche werden wir dann ganz speziell auf die Details zum Aufbau der FF Wetter (Ruhr) eingehen.

Zunächst etwas Grundsätzliches zum Feuerwehrwesen in Nordrhein-Westfalen: Jede Gemeinde in NRW ist verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. So will es das Landesgesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW). Eine Feuerwehr auf Kreisebene oder auf Landesebene gibt es nicht. Das BHKG lässt den Gemeinden einen großen Ermessensspielraum, in welchem sie die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr sichern können, macht allerdings auch einige zwingende Rahmenvorgaben (für Näheres siehe Feuerwehr-Wissen Teil III).

Nach diesen Rahmenvorgaben ist die Stadt Wetter (Ruhr) verpflichtet, eine Freiwillige Feuerwehr zu unterhalten. Als mittlere kreisangehörige Gemeinde (derzeit ca. 28.000 Einwohner) darf die Stadt Wetter (Ruhr) von Rechts wegen keine Berufsfeuerwehr einrichten! Mittlere kreisangehörige Gemeinde sind allerdings grundsätzlich verpflichtet, eine durchgehend durch Feuerwehrbeamte besetzte, hauptamtliche Wache vorzuhalten. Eine Ausnahme hiervon kann jedoch bei ausreichender Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr durch die Bezirksregierung erteilt werden. Die Stadt Wetter (Ruhr) hat solch eine Ausnahmegenehmigung und unterhält deshalb keine hauptamtliche Wache. Diese Ausnahme wird übrigens alle fünf Jahre neu geprüft. Die Feuerwehr Wetter (Ruhr) ist daher als Freiwillige Feuerwehr ohne hauptamtliche Wache aufgestellt.

In der nächsten Woche wird auf Details eingegangen werden und unter anderem die Einsatzabteilung und die Jugenfeuerwehr vorgestellt. [ml]

Feuerwehr-Wissen Teil VI - Die FF Wetter (Ruhr) in der Detailansicht (2. Teil)

In der ersten Detailansicht ging es um die gesetzlichen Vorgaben, die die Stadt Wetter (Ruhr) bei der Organisation ihrer Feuerwehr beachten muss. Eine Zusammenfassung: in Wetter (Ruhr) wäre eine Berufsfeuerwehr unzulässig, eine Freiwillige Feuerwehr hingegen muss bestehen und eine hauptamtliche Wache ist ausnahmsweise entbehrlich. Nun soll im Einzelnen betrachtet werden, wie Stadt Wetter (Ruhr) den Auftrag, eine leistungsfähige Feuerwehr einzurichten, umgesetzt hat.

Der Kern der Freiwilligen Feuerwehr (Ruhr) besteht aus der Einsatzabteilung. Diese ist dezentral aufgestellt und setzt sich aus fünf Löscheinheiten (LE) zusammen. Im Einzelnen sind dies die LE Alt-Wetter, die LE Grundschöttel, die LE Wengern, die LE Volmarstein und die LE Esborn. Jede LE verfügt über einen eigenen Standort und Einsatzfahrzeuge, ist aber unselbstständiger Teil der Feuerwehr Wetter (Ruhr). Derzeit besteht die Einsatzabteilung aus 146 Frauen und Männern, die ehrenamtlich ihren Feuerwehrdienst verrichten und zu diesem Zwecke mit Funkmeldeempfängern zu Einsätzen alarmiert werden. Aus taktischen Gründen sind die LE zudem als Löschzüge (LZ) zusammengefasst. Die LE Alt-Wetter entspricht dem LZ I, die LE Grundschöttel und die LE Volmarstein stellen den LZ II und die LE Wengern und die LE Esborn den LZ III.
Die LE sind neben den Standardaufgaben in Brandschutz und Hilfeleistung noch jeweils auf eine besondere Tätigkeit spezialisiert. So ist bei der LE Alt-Wetter der Rüstwagen stationiert, weshalb diese sich besonders mit der Rettung bei Verkehrsunfällen beschäftigt. Der LE Grundschöttel kommen stadtweit alle Einsätze mit der Drehleiter zu und die LE Esborn verfügt über gesonderte Mittel für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern.
Außerdem besteht innerhalb der Einsatzabteilung noch die Sondergruppe "Tagesdienst". Worum handelt sich bei dieser Untergliederung, die auch in den "Wochenrückblicken" regelmäßig erwähnt wird? Im Tagesdienst sind Mitglieder der FF Wetter (Ruhr) erfasst, die Beschäftigte der Stadt Wetter (Ruhr) sind und ihren Arbeitsplatz an der Rettungswache bzw. dem Gerätehaus Alt-Wetter haben und deswegen an Werktagen binnen sehr kurzer Zeit für Einsätzen zur Verfügung stehen. Diese freiwilligen Feuerwehrleute werden daher an Werktagen in der Zeit von 7 bis 15 Uhr zu allen Einsätzen im Stadtgebiet mit-alarmiert. Sind mindestens 3 dieser ehrenamtlichen Kräfte verfügbar, arbeiten sie auch Kleinsteinsätze allein ab, zu denen z. B. Türöffnungen oder Tragehilfen (ohne Drehleiter) für den Rettungsdienst zählen. Die Freiwilligen Feuerwehrleute aus der Sondergruppe "Tagesdienst" stellen so zudem eine wichtige Komponente zur Erhöhung der "Tagesalarmsicherheit" dar.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Stellen, in denen sich die Mitglieder der Einsatzabteilungen über ihren regulären Dienst hinaus engagieren wie die Gruppe "Psychosoziale Unterstützung", den Arbeitskreis Marketing oder das Amt des Pressesprechers.

Neben der Einsatzabteilung gibt es innerhalb der FF Wetter (Ruhr) noch drei weitere Abteilungen.

Diese sind zum einen die Jugendfeuerwehr der FF Wetter (Ruhr). Die 30 Mädchen und Jungen zwischen 10 und 18 Jahren werden dort durch Spiel und Sport auf Feuerwehrdienst vorbereitet und lernen allgemein etwas darüber, wie man sich und anderen bei Notfällen helfen kann. Sie werden dabei von 10 Mitgliedern der Einsatzabteilung ehrenamtlich betreut.

im Jahr 2016 wurde zudem die Kinderfeuerwehr der FF Wetter (Ruhr) ins Leben gerufen. Kindern im Alter von 6 bis 10 Jahren wird dort durch 11 ehrenamtliche Betreuer/innen ein Einblick in die große Welt des Feuerwehrwesens geboten.

Zusätzlich besteht eine Unterstützungsabteilung in der FF Wetter (Ruhr), deren Mitglieder keinen Dienst in der Einsatzabteilung verrichten, diese aber z. B. durch Tätigkeiten in der Kinderfeuerwehr, Logistik oder Verpflegung unterstützen.

Nicht fehlen darf in dieser Auflistung die Ehrenabteilung der FF Wetter (Ruhr). In dieser Abteilung befinden sich die Kameradinnen und Kameraden, die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr in der Einsatzabteilung vertreten sein können. Sie bleiben so aber mit der Feuerwehr verbunden, pflegen die Kameradschaft und stehen der aktiven Wehr nicht selten mit Rat und Tat zur Seite.

Die Einsatzabteilung mit ihren Untergliederungen, die Jugendfeuerwehr, Kinderfeuerwehr, die Unterstützungsabteilung und die Ehrenabteilung werden insgesamt geführt durch den Leiter der Feuerwehr. Dieser Ehrenbeamte stellt mit seinen zwei Stellvertretern (künftig können freilich auch Frauen diese Positionen bekleiden) die Wehrleitung dar. Der Leiter der Feuerwehr ist gegenüber Rat und Bürgermeister für die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr verantwortlich und allgemeiner Dienstvorgesetzter aller 247 Mitglieder der Feuerwehr der Stadt Wetter (Ruhr). Er bekleidet damit ein für gemeindlichen Verwaltung bedeutsames Amt. [ml]

Feuerwehr-Wissen Teil V - Sirenen und Bevölkerungswarnung
 
So gut wie jeder Bürger der Stadt Wetter (Ruhr) wird sie schon einmal gehört oder auch gesehen haben. Die Rede ist von den überall im Stadtgebiet festinstallierten Sirenen. Was hat es mit diesen Sirenen auf sich und was bedeutet ihr ertönen? Diese Fragen sollen durch diesen Beitrag beantwortet werden.
 
Teil 5Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind kraft Landesgesetzes (§ 3 Abs. 1 S. 2 BHKG) für die Warnung der Bevölkerung vor Brandgefahren und Katastrophen verantwortlich. Durch eine Warnung soll die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung aktiviert werden, die durch Maßnahmen der Feuerwehren ergänzt wird. Ein Erlass des Innenministeriums NRW gibt den Gemeinden Warnmittel vor, durch welche ein hoher Verbreitungsgrad von Warnungen erreicht werden soll. Zu den Warnmitteln gehören beispielsweise Funk und Fernsehen, Apps, Behördenauftritte in sozialen Medien und Sirenen.
 
Sirenen werden als besonderes und effizientes Mittel zur Bevölkerungswarnung betrachtet. Sie sind für fast jeden sofort wahrnehmbar, sie können wecken und warnen auch dann, wenn Radio und Handy ausgeschaltet sind und fordern auf, diese Medien zu nutzen. Aus diesem Grunde sind die Gemeinden in NRW gegenwärtig damit beschäftigt, ein möglichst flächendeckendes Netz aus Sirenen aufzubauen und zu unterhalten.
 
Die Frage sei gestattet, wovor die Sirenen denn konkret warnen sollen. Die Sirenen selbst spielen nur Töne ab, die die Bevölkerung animieren sollen, genauere Informationen dem Radio, Fernsehen oder den sozialen Medien zu entnehmen oder einen Blick auf ihre Warn-App zu werfen. Die Gründe für solche Warnungen können verschieden sein. So kann vor Schadstoffwolken, Unwettergefahren oder Katastrophen (z. B. durch Chemieunfälle) zu warnen sein.
 
Somit erklärt sich, weshalb auch die Stadt Wetter (Ruhr) über 15 festinstallierte Sirenen verfügt, die im ganzen Stadtgebiet verteilt sind. Die jüngst installierte Sirene befindet sich auf dem Grundstück des im Bau befindlichen Feuerwehrgerätehauses an der Albringhauserstraße. Sirenen stellen auch in Wetter (Ruhr) ein wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr und zum Bevölkerungsschutz dar. Darüber hinaus schaffen sie eine notfallmäßige Redundanz für die Alarmierung von Feuerwehr und Hilfsorganisationen, welche aber standardmäßig über digitale Funkmeldeempfänger alamiert werden.
 
An dieser Stelle bietet es sich an, die genaue Bedeutung der Sirenentöne darzustellen.
 
Warnung bei Gefahren: 1 Minute Heulton, der auf- und abschwillt. Dringende Aufforderung, sich über das Radio zu informieren.
 
Entwarnung: 1 Minute Dauerton
 
Alarmierung der Feuerwehr: 1 Minute Dauerton, zweimal unterbrochen.
 
Hierzu eine Anmerkung von Seiten der Freiwilligen Feuerwehr Wetter (Ruhr): Die Feuerwehr wird in Wetter (Ruhr) immer über digitale Funkmeldeempfänger alarmiert, die die Feuerwehrleute bei sich tragen (für näheres siehe Teil IV dieser Serie). Wann zusätzlich eine Alarmierung über Sirenen erfolgt, ist standardmäßig festgelegt und bei der Leitstelle des Kreises hinterlegt. Die Alarmierung über Sirene geschieht nur bei Stichworten, bei denen schwerste Schäden zu befürchten sind, insbesondere wenn Menschenleben unmittelbar gefährdet sind. Solche Szenarien sind unter anderem Gebäudebrände oder lebensbedrohliche Unglücksfälle. Die Sirenen dienen dann wie erwähnt als Absicherung, dass die Alarmierung umgesetzt ist. Zusätzlich sollen sie den Menschen, die unmittelbar bedroht sind, signalisieren, dass Hilfe unterwegs ist. Aber auch der Einzelne soll auf den Einsatz aufmerksam gemacht und animiert werden, sich zu vergegenwärtigen, dass er nicht selbst von der Gefahr bedroht ist. Solche Einsätze stellen aber die Ausnahme dar. Die allermeisten Einsätze (weit über 90%) absolviert die Freiwillige Feuerwehr Wetter (Ruhr) ohne die Alarmierung über Sirenen.
 
Probealarm: Kombination aus den Signalen Entwarnung, Warnung, Entwarnung in zeitlichen Abständen.
 
Sollten Sie im einzelnen Fragen zur Auslösung von Sirenenalarmen haben, können Sie hiermit auch gern an die Pressesprecher und den Arbeitskreis Marketing der Freiwillige Feuerwehr Wetter (Ruhr) herantreten. [ml]
 
Weitere Informationen zu Sirenen, aber auch dazu, was sie im Katastrophenfall tun können, sind folgenden Websites zu entnehmen:
 
Offizielle Website des Innenministeriums NRW mit Verhaltenshinweisen und Hörproben zu Sirenentönen.
 
Offizielle Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit Vorstellung der Warn-App NINA.
 
Online verfübare Ausgabe des Ministerialblatts NRW mit Warnerlass des Innenministeriums NRW.

Feuerwehr-Wissen Teil III - Organisation der Feuerwehren

Dieser Beitrag beginnt mit ein paar Zahlen. Natürlich geht es nicht darum, diese stumpf zu lernen, sondern aus den Relationen eine Vorstellung der Organisation der Feuerwehren in NRW zu bekommen.

In Nordrhein-WTeil 3estfalen (NRW) gibt es 396 politisch selbstständige Gemeinden. Jede dieser Gemeinden ist durch Landesrecht verpflichtet, eine den örtlichen Verhälntnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. In NRW gibt es also 396 gemeindliche (öffentlich-rechtliche) Feuerwehren.

In all diesen gemeindlichen Feuerwehren zusammen gibt es über 83.000 freiwillige Feuerwehrleute sowie knapp 15.000 Feuerwehrbeamte in Berufsfeuerwehren bzw. bei hauptamtlichen Wachen. Hinzukommen ca. 22.500 Mitglieder der Jugendfeuerwehren sowie ca. 2.700 Kinderfeuerwehr-Mitglieder.

Dieses Personal der Feuerwehren teilt sich natürlich nicht gleichmäßig auf alle Gemeinden auf. Gemeinden mit mehr Einwohnern verfügen in der Regel auch über mehr Feuerwehrleute.

In allen 396 Gemeinden in NRW besteht eine Freiwillige Feuerwehr (FF). Berufsfeuerwehren (BF) gibt es in 30 Städten. Kreisfreie Städte müssen eine Berufsfeuerwehr einrichten, große kreisangehörige Städte können dies ebenfalls tun. Das heißt also, dass es auch in Städten mit einer Berufsfeuerwehr (in unserer Nähe z. B. Dortmund, Bochum, Witten und Hagen) freiwillige Feuerwehrleute gibt. Die FF unterstützt dort die BF bei vielen Einsätzen, sorgt in den Außenbereichen der Gemeinde für ein schnelles Eintreffen, übernimmt Spezialaufgaben und ist ein Rückgrat des Katastrophenschutzes.

In den übrigen 366 Gemeinden sind die Feuerwehren allein als Freiwillige Feuerwehren organisiert. Manche Gemeinden führen als Ergänzung zur FF eine hauptamtliche Wache, die dauerhaft von Feuerwehrbeamten zu besetzen ist, diese arbeiten teils kleinere Einsätze alleine ab. Sehr viele Feuerwehren in NRW bestehen allerdings ausschließlich aus freiwilligem Personal, das heißt, die Gemeinde beschäftigt folglich gar keine Beamten in ihrer Feuerwehr.

Erwähnt seien noch die 84 Werkfeuerwehren unterschiedlichster Größen in NRW. Diese sind Feuerwehren privater Betriebe und Einrichtungen, welche ein besonders hohes Gefahrenpotential aufweisen. Sie werden staatlich angeordnet und überprüft. Die Werkfeuerwehren sind primär nur auf dem Werksgelände zuständig.

Die Kreise führen die Aufsicht über die Feuerwehren der kreisangehörigen Gemeinden und kümmern sich um Ressourcen für den überörtlichen, also kreisweiten Bedarf.

Als Quellenbeleg sei die Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2018 des Innenministeriums NRW genannt, welche im Internet abrufbar und einsehbar ist. [ml]

Feuerwehr-Wissen Teil IV - Freiwilligkeit und Feuerwehr

Der vorige Beitrag der Reihe beschäftigte sich mit der Organisation der Feuerwehren der Gemeinden in NRW. Erwähnt wurde, dass es in allen Gemeinden in NRW zusammen über 83.000 freiwillige Feuerwehrleute gibt.

Aber was bedeutet eigentlich das Merkmal „freiwillig“? Dies soll am Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr Wetter (Ruhr) hier kurz erklärt werden.

Teil 4Das BHKG, das unter anderem das „Feuerwehrgesetz“ des Landes NRW ist, führt in § 9 an, dass die Angehörigen der Einsatzabteilungen freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinde stehen. Diese Formulierung ist kurz und knapp, aber sagt doch einiges aus.

Die freiwilligen Feuerwehrleute stehen im Dienst der Gemeinde, das heißt, sie stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichem Dienstverhältnis zu ihrer Gemeinde. Sie sind während ihres Dienstes also Amtsträger und nicht Mitglieder eines Vereins, Privatleute oder dergleichen.

Außerdem sind sie ehrenamtlich tätig. Das bedeutet im Endeffekt, dass sie für ihren Dienst keine Besoldung, keinen Lohn und keine Vergütung erhalten. Der Ehrenamtler verrichtet seine Arbeit unentgeltlich. Erwähnt sei allerdings, dass es natürlich Aufwandsentschädigungen und ggf. Schadensersatz gibt. Das, was das Mitglied der Freiwillige Feuerwehr aus seinem Privatvermögen in den Dienst einbringt (z. B. Auslagen wie Spritkosten für die Fahrt zu Ausbildungen mit dem Privatwagen), muss die Gemeinde ihm ersetzen. Der Ehrenamtler soll durch sein Ehrenamt finanziell nicht besser, aber eben auch nicht schlechter gestellt sein. Ausrüstung, Fahrzeuge und Standorte werden selbstverständlich von der Gemeinde finanziert.

Das Merkmal freiwillig bedeutet, dass der ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sich aus freien Stücken und ohne Zwang entschieden hat, in die Feuerwehr einzutreten. Der Verbleib in der Feuerwehr ist ebenso eine freie Entscheidung. Daher der Name „Freiwillige Feuerwehr“. Zu beachten ist jedoch folgendes: Während der Zugehörigkeit zur Feuerwehr besteht das Dienstverhältnis zur Gemeinde mit den Dienstpflichten eines freiwilligen Feuerwehrmitglieds. Die Teilnahme an Diensten, Lehrgängen und vor allem Einsätzen ist also dann in gewissem Maße verpflichtend. Wenn Ihnen also einmal ein/e freiwillige/r Feuerwehrmann/frau gesagt hat, „ich MUSS jetzt zum Einsatz“, dann ist diese Aussage wegen der Dienstpflichten durchaus richtig.

So sind also die Rechtsverhältnisse der Freiwilligen Feuerwehrleute zur Gemeinde geregelt.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Freiwillige Feuerwehrleute sind in ihrem Leben auch noch berufstätig oder in Ausbildung oder Studium oder Hausmänner/Hausfrauen. Sie müssen also ihr Privatleben mit dem Feuerwehrdienst vereinbaren. Deswegen finden Übungen und Lehrgänge meistens am Wochenende statt oder in der Woche am späten Nachmittag. Der Dienst muss die Verantwortungen im Privatleben respektieren. Das soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass jedes Feuerwehrmitglied über das Jahr betrachtet oft etliche Stunden beim Feuerwehrdienst verbringt.

Und wie funktioniert das bei Einsätzen?
Wie erwähnt befinden sich die freiwilligen Feuerwehrleute auch im Privatleben und nicht dauerhaft im Dienst. Alle Mitglieder der Einsatzabteilung haben daher einen Funkmeldeempfänger, ein kleines, 7cm hohes Gerät, welches sie (laut) über einen Einsatz informiert. Geht ein Notruf über die Nummer 112 bei der von Beamten besetzten Leitstelle des Kreises in Schwelm ein, lösen diese die Melder der zuständigen Feuerwehrleute aus. Alle Feuerwehrleute, die sich annähernd in der Nähe ihres Gerätehauses befinden, begeben sich dann unverzüglich dorthin, ziehen sich um und rücken mit den Feuerwehrfahrzeugen aus. Zwischen dem Auslösen der Melder und dem Eintreffen der ersten Kräfte am Unglücksort vergehen in der Regel maximal 8 Minuten.

Natürlich ist nie vorhersehbar, wann ein Notruf eingeht und die Feuerwehr benötigt wird. Daher ereilen Alarme die freiwilligen Feuerwehrleute in den verschiedensten Lebenssituationen: Zur Nachtzeit, während des Essens, dem Treffen mit Familie, Freunden und Bekannten, dem Sport etc. Freilich kann ein Alarm auch während der Arbeitszeit eingehen. Die freiwilligen Feuerwehrleute sind dann grundsätzlich gesetzlich (§ 20 Abs. 2 BHKG) befugt, ihren Arbeitsplatz zu verlassen und den Einsatz wahrzunehmen. So soll sichergestellt werden, dass die Kräfte der Feuerwehr, die durch staatliche Mittel ausgebildet werden und auf die die Gemeinde sich verlässt, zu jeder Zeit ausreichend zur Verfügung stehen, um bei Einsätzen zu helfen.

Wie Sie vielleicht gemerkt haben, ist das System „Freiwillige Feuerwehr“ in aller erster Linie davon abhängig, dass sich ausreichend Menschen finden, die in ihrer Gemeinde diesen ehrenamtlichen Dienst wahrnehmen. Wir sind deshalb auch über Interesse an der Mitwirkung in der Frewilligen Feuerwehr Wetter (Ruhr) immer erfreut! [ml]

Feuerwehr-Wissen Teil II - Blaulicht und Martinshorn

Immer wieder mal ist in den Medien zu hören, dass sich Menschen über den Einsatz - zumeist den nächtlichen - von Martinshorn bei Feuerwehren oder Rettungsdiensten beschweren. Wir wissen aus eigener Erfahrung, dass das Geheule der Sirenen unserer Fahrzeuge nicht unbedingt eine akustische Wohltat ist. Warum wir aber auf die Verwendung von Martinshorn (auch nachts) meist nicht verzichten können und dürfen, wird im Folgenden erklärt.

Teil 2

Auf deutschen Straßen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) für alle Verkehrsteilnehmer. Sie legt die Verkehrsregeln fest wie z. B. die Bedeutung von Verkehrsschildern oder dass im Grundsatz der Vorfahrt hat, der von rechts kommt. Die StVO soll dafür sorgen, dass alle sicher an ihr Ziel gelangen, auch wenn die Fahrt dafür etwas länger dauern kann. Dieser Zeitverzug ist allerdings bei der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben einiger Behörden nicht zumutbar. Die StVO sieht daher in § 35 Abs. 1 vor, dass u. a. die Feuerwehren von den Vorschriften der StVO befreit sind, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend geboten ist. Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass Feuerwehrangehörige sich nicht an Regeln der StVO halten müssen, wenn es darauf ankommt, dass sie zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung besonders schnell vor Ort sein müssen. Diese Befreiung gilt übrigens auch für Feuerwehrleute, die sich von zu Hause oder der Arbeit etc. aus mit ihrem Privat-Fahrzeug auf den Weg zum Gerätehaus machen. Sie dürfen dann schneller fahren als eigentlich erlaubt, "falsch parken" usw. Hierbei gilt allerdings eine Regel weiterhin: Nach § 35 Abs. 8 StVO dürfen diese Sonderrechte nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Auch die Feuerwehr muss also bei Einsatzfahrten trotz aller Eile vorsichtig sein und jede übermäßige Gefährdung anderer vermeiden.

Dies leitet über zu Blaulicht und Martinshorn. Diese sind auf Feuerwehrautos installiert und dürfen laut § 38 Abs. 1 S. 1 StVO zusammen nur verwendet werden, wenn "höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden sind, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden ist, flüchtige Personen zu verfolgen sind oder bedeutende Sachwerte zu erhalten sind". Die weitaus meisten unserer Einsätze erfüllen eine oder mehrere dieser Voraussetzungen. Die übrigen Verkehrsteilnehmer haben nach § 38 Abs. 1 S. 2 StVO der Feuerwehr dann sofort freie Bahn zu machen. Wichtig ist hier, dass die StVO vorschreibt, dass die anderen Verkehrsteilnehmer nur freie Bahn zu machen haben, wenn Blaulicht und Martinshorn zusammen verwendet werden. Daher müssen wir das Martinshorn einschalten, um unsere Sonderrechte bei einer Einsatzfahrt wirklich effektiv zur Geltung bringen zu können.

Ein weiterer Grund für die Verwendung von Martinshorn liegt zudem darin, dass es während Sonderrechtsfahrten ein sehr effektives Mittel ist, um Gefährdungen des Verkehrs auszuschließen. Wenn wir z. B. die regulären Vorfahrtsregeln missachten, warnt das Martinshorn Verkehrsteilnehmer rechtzeitig. Wenn also ein Feuerwehrfahrzeug mit Sonderrechten über eine rote Ampel fährt, aber hierbei nicht das Martinshorn verwendet, liegt darin eine vermeidbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Bei einem Unfall müsste sich der Fahrer hierfür verantworten.

Um schnell Hilfe zu leisten, ist es auch nachts unvermeidlich über rote Ampeln zu fahren oder "Rechts-vor-links" zu vermeiden. In diesen Situationen bleibt dem Fahrer nichts anderes übrig als Blaulicht und Martinshorn zusammen zu nutzen, um Gefährdungen zu minimieren. Kein vernünftiger Amtsträger würde zum Schutze der nächtlichen Ruhe das Martinshorn auslassen, wenn er dadurch der StVO zuwiderhandelt und Menschnen vermeidbar gefährdet.
So ärgerlich und störend es manchmal sein mag: Die Verkehrssicherheit geht der Nachtruhe vor und das funktioniert oft nur mit Blaulicht UND Martinshorn. [ml]