Dienstag, März 19, 2024

Feuerwehr-Wissen Teil I - Feuerwehr und Brandursachenermittlung

Sehr häufig kommt es bei Einsätzen vor, dass nicht alle alarmierten Kräfte ganz vorne an der Gefahrenbeseitigung mitwirken, sondern sich in sogenannten Bereitstellungsräumen sammeln. Das Personal dort steht zur Ablösung bereit, wenn Einsätze länger dauern oder sonst sehr kräftezehrend sind. Ebenfalls kann es unter Umständen vorkommen, dass sich Kräfte dort für einen etwaigen Paralleleinsatz bereithalten.
Gerade dieses waTeil 1rtende Personal unserer Feuerwehr wird häufig von Passanten oder Anwohnern gefragt, wieso die Feuerwehr vor Ort ist. Fast im selben Atemzug wird dann erfragt, wie es zu dem Unglück bspw. dem Scheunenbrand oder Waldbrand kommen konnte. Gemeint ist die Frage nach der Brandursache. Solche Fragen sind häufig nachvollziehbar: Für die Bürgerinnen und Bürger ist ein größeres Aufgebot der Feuerwehr eben nichts alltägliches und man möchte ja auch am liebsten aus erster Hand wissen, wie man sich selbst verhalten muss, damit bpsw. ein Schadenfeuer künftig verhindert werden kann. In aller Regel setzt jedoch schnell Ernüchterung ein, denn die Feuerwehrleute antworten so gut wie immer, dass sie selbst nicht wissen, wieso es zu dem Brand oder Unfall kam und sie hierüber in der Öffentlichkeit auch nicht spekulieren werden. Wieso das so ist und wer denn nun dafür zuständig ist, die Brandursache aufzuklären, soll im Folgenden erläutert werden.

In Nordrhein-Westfalen ist jede Gemeinde verpflichtet, eine eigene Feuerwehr zu unterhalten. Die Aufgaben der Feuerwehren sind durch das Brandschutz- Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetz (BHKG) des Landes NRW festgelegt. Die Hauptaufgaben lauten Brandschutz, Hilfeleistung und Mitwirkung im Katastrophenschutz. Der Brandschutz umfasst den vorbeugenden Brandschutz, das Beseitigen von Schadenfeuern und hierauf bezogene Folgemaßnahmen wie Nachlöscharbeiten, die Brandnachschau oder Brandsicherheitswachen. Zweck dieser Maßnahmen ist die Gefahrenabwehr. Solange diese erreicht werden kann, ist es hierfür unerheblich, auf welche Umstände ein Feuer zurückzuführen ist. Den Brandhergang herauszufinden, ist nach dem Löscherfolg kein Teil der Gefahrenabwehr mehr. Die Feuerwehren sind hierfür weder zuständig noch ausgebildet. Ihre Aufgabe liegt in der Rettung von Leib und Leben und danach Sachwerten. Hierin liegt der Grund, dass wir Ihnen in aller Regel selbst Stunden nach dem Ausbruch eines Feuers den genauen Grund hierfür nicht nennen können. Wir können es nicht wissen und es ist für unseren rechtlichen Handlungsauftrag auch nicht relevant. Darüber hinaus gibt es oft noch Details eines Einsatzes, die wir zwar kennen (z. B. wer betroffen ist und wo genau wir aktiv werden,) Ihnen aber aus Gründen des Datenschutzes oder Schutzes des Persönlichkeitsrechts nicht verraten dürfen.

Natürlich verbleibt es aber in Deutschland nicht immer bei der reinen Abwehr der Gefahren eines Brandes. Das vorsätzliche in Brand Setzten bestimmter Objekte ist ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch (§§ 306 ff. StGB). Selbst die fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB) ist strafbar. Sobald die Strafverfolgungsbehörden auch nur den Verdacht einer solchen Straftat haben, sind sie dazu verpflichtet, solch einen Sachverhalt zu erforschen (§ 160 Absatz 1 Strafprozessordnung). Konkret bedeutet dies, dass die Polizei für die Staatsanwaltschaft ermitteln muss, ob ein Feuer auf eine Straftat zurückzuführen ist, sobald hierzu der Verdacht besteht. Die Polizei hat dazu spezielle Einheiten mit Experten, die auch noch nach der Beseitigung eines Feuers den Tathergang rekonstruieren können. Die Feuerwehr ist aber daran nicht mehr beteiligt. Es handelt sich nun nicht mehr um Gefahrenabwehr, sondern um Strafverfolgung. Das schließt aber natürlich nicht aus, dass die Polizei die Feuerwehrleute, die dem Feuer schließlich am nächsten kamen, als Zeugen befragen kann.

Diese Trennung von polizeilichen Aufgaben und denen der Feuerwehr wurde vom Gesetzgeber übrigens aus geschichtlichen Gründen bewusst vorgenommen. Die Feuerwehren sollen nicht als "Hilfspolizei" eingesetzt werden dürfen. Dennoch dürfen und sollen Feuerwehren und Polizei eng zusammenarbeiten. Nur eben jede Behörde auf ihrem jeweils eigenen Aufgabenfeld.
Sollte die Polizei zu dem Ergebnis kommen, das keine Straftat stattfand oder erst gar kein Verdacht einer solchen besteht, gibt es oft dennoch ein Interesse an den Brandursachen, z. B. um die Schadensregulierung abzuschließen. Hierfür gibt es spezielle Gutachter. Die Feuerwehr ist hieran nicht beteiligt, noch kann oder darf sie nach einem Brand Gutachter empfehlen.

Wie sie sehen, ist unsere Verschwiegeheit bei und nach Einsätzen also keinesfalls auf Geheimniskrämerei als Selbstzweck zurückzuführen, sondern hat ihre Gründe. Dass sie an den Ereignissen in ihrer Stadt anteilnehmen oder Interesse an der Arbeit der Feuerwehr haben, ist aber verständlich und meist sogar zu begrüßen. Die Presse liefert deshalb auch immer wieder lesenwerte Berichte über unsere Arbeit. Wenn Sie zu einem Einsatz ganz konkrete Fragen haben oder auch allgemein zur Aktivität der FF Wetter (Ruhr), können Sie sich auch diesbezüglich gern an unsere Pressesprecher wenden. Diese prüfen dann, welche Informationen sie rechtlich vertretbar mitteilen dürfen. [ml]