Feuerwehr-Wissen Teil III - Organisation der Feuerwehren
Dieser Beitrag beginnt mit ein paar Zahlen. Natürlich geht es nicht darum, diese stumpf zu lernen, sondern aus den Relationen eine Vorstellung der Organisation der Feuerwehren in NRW zu bekommen.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es 396 politisch selbstständige Gemeinden. Jede dieser Gemeinden ist durch Landesrecht verpflichtet, eine den örtlichen Verhälntnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. In NRW gibt es also 396 gemeindliche (öffentlich-rechtliche) Feuerwehren.
In all diesen gemeindlichen Feuerwehren zusammen gibt es über 83.000 freiwillige Feuerwehrleute sowie knapp 15.000 Feuerwehrbeamte in Berufsfeuerwehren bzw. bei hauptamtlichen Wachen. Hinzukommen ca. 22.500 Mitglieder der Jugendfeuerwehren sowie ca. 2.700 Kinderfeuerwehr-Mitglieder.
Dieses Personal der Feuerwehren teilt sich natürlich nicht gleichmäßig auf alle Gemeinden auf. Gemeinden mit mehr Einwohnern verfügen in der Regel auch über mehr Feuerwehrleute.
In allen 396 Gemeinden in NRW besteht eine Freiwillige Feuerwehr (FF). Berufsfeuerwehren (BF) gibt es in 30 Städten. Kreisfreie Städte müssen eine Berufsfeuerwehr einrichten, große kreisangehörige Städte können dies ebenfalls tun. Das heißt also, dass es auch in Städten mit einer Berufsfeuerwehr (in unserer Nähe z. B. Dortmund, Bochum, Witten und Hagen) freiwillige Feuerwehrleute gibt. Die FF unterstützt dort die BF bei vielen Einsätzen, sorgt in den Außenbereichen der Gemeinde für ein schnelles Eintreffen, übernimmt Spezialaufgaben und ist ein Rückgrat des Katastrophenschutzes.
In den übrigen 366 Gemeinden sind die Feuerwehren allein als Freiwillige Feuerwehren organisiert. Manche Gemeinden führen als Ergänzung zur FF eine hauptamtliche Wache, die dauerhaft von Feuerwehrbeamten zu besetzen ist, diese arbeiten teils kleinere Einsätze alleine ab. Sehr viele Feuerwehren in NRW bestehen allerdings ausschließlich aus freiwilligem Personal, das heißt, die Gemeinde beschäftigt folglich gar keine Beamten in ihrer Feuerwehr.
Erwähnt seien noch die 84 Werkfeuerwehren unterschiedlichster Größen in NRW. Diese sind Feuerwehren privater Betriebe und Einrichtungen, welche ein besonders hohes Gefahrenpotential aufweisen. Sie werden staatlich angeordnet und überprüft. Die Werkfeuerwehren sind primär nur auf dem Werksgelände zuständig.
Die Kreise führen die Aufsicht über die Feuerwehren der kreisangehörigen Gemeinden und kümmern sich um Ressourcen für den überörtlichen, also kreisweiten Bedarf.
Als Quellenbeleg sei die Jahresstatistik Gefahrenabwehr 2018 des Innenministeriums NRW genannt, welche im Internet abrufbar und einsehbar ist. [ml]